Änderungen in der Kreisrichtline zur Förderung der Jugendarbeit

wie ihr vielleicht schon gehört habt, hat der Jugendhilfeausschuss die Änderungen in der Kreisrichtline zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Germersheim befürwortet und am 18.03.24 hat der Kreistag die Änderungen mit sofortiger Wirkung verabschiedet.

Geändert wurde z.B.:

  • Die Stundenzahl bei der Mindestdauer von Maßnahmen der Sozialen Bildung: 2 Tage von jeweils mindestens 6 (bisher 8) Stunden, wobei Fahrtzeiten mit angerechnet werden.
  • Für Ferien- und Freizeitmaßnahmen, die im Rahmen der Sozialen Bildung förderfähig sind, bestehen wie bisher Fördersätze von 2,50 Euro pro Tag/Teilnehmenden. Maßnahmen mit Übernachtung außerhalb der Einrichtung werden zukünftig mit 5 Euro pro Tag/Teilnehmenden gefördert.
  • Schulungsmaßnahmen für Jugendgruppenleitungen mit mind. 6 Stunden Programm werden, wie bisher mit 5 Euro/Tag/Teilnehmenden gefördert. Neu gilt der doppelte Tagessatz für Schulungsmaßnahmen mit Übernachtungen außerhalb der Einrichtung.
  • Die Tätigkeit von Referenten und Referentinnen, die bei Bildungsveranstaltungen innerhalb des Kreises (Vortrag, Abendveranstaltung, Podiumsdiskussion o.ä.) eingesetzt werden, werden zu 50%, jedoch höchstens mit 100 Euro (vorher 50 Euro) gefördert.
  • Für Menschen mit Behinderung/ Beeinträchtigung kann bei entsprechendem Nachweis der doppelte Fördersatz gezahlt werden (bisher galt, die doppelte Förderung ab GdB 50).

Richlienen